Immer mehr Unternehmen wählen Mobile Commerce für den Vertrieb ihrer Waren und Dienstleistungen. Themen wie GEO-Targeting, Anti-Spam-Regelung und M-Payment werfen hier ebenso spezifische Rechtsfragen auf wie der Vertragsschluss im M-Commerce, Informationspflichten und Verbraucherwiderrufsrecht. Doch M-Commerce und MAdvertising machen auch vor Landesgrenzen keinen Halt. Wer als deutsches Unternehmen zum Beispiel Kunden im gleichsprachigen Ausland anspricht oder bewirbt, muss im Streitfall damit rechnen, auch nach dem jeweiligen Landesrecht beurteilt zu werden. Ein juristischer Leitfaden, der gemeinsam von der Berliner Kanzlei HÄRTING Rechtsanwälte (www.haerting.de) und Bühlmann Rechtsanwälte, Zürich (www.br-legal.ch) veröffentlicht wurde und vom bvh unterstützt wird, versucht die grundlegenden Regelungen in verständlicher Form aufzuzeigen. Die Besonderheit des Leitfadens, der zukünftig immer wieder aktualisiert werden soll, liegt darin, dass er der Rechtsordnung Deutschlands und der Schweiz in vollem Maße genügen soll. “Die Herausforderung im M-Commerce liegt unter anderem in den kleinen Displays. Hier alle Informationen vernünftig unterzubringen, ist nicht einfach. Wie aktuelle Gerichtsentscheidungen zeigen, dürfen Unternehmer diese Anforderungen nicht ignorieren. Rechtlich gibt es einige Möglichkeiten, für Compliance zu sorgen”, so Martin Schirmbacher, HÄRTING Rechtsanwälte. Der Leitfaden ist unter http://bit.ly/leitfaden-m-commerce und auch auf der Homepage des bvh unter www.versandhandel.org zu finden